+41 61 332 20 00 info@lexterna.ch

Verjährungsfrist Arbeitszeugnisanspruch

Das Bundesgericht hat unlängst entschieden, dass der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis der allgemeinen Verjährungsfrist von zehn Jahren (Art. 127 OR) unterliegt.

Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis hat, ausser der vermögensrechtlichen Natur, keine Gemeinsamkeiten mit Lohnforderungen oder anderen Geldforderungen aus dem Arbeitsverhältnis, welche einer kürzeren Verjährungsfrist von fünf Jahren unterliegen (Art. 128 Ziff. 3 OR). Zudem würde eine zu weite Auslegung von Art. 128 Ziff. 3 OR einseitig zulasten des Arbeitnehmers gehen.

Verwandte Artikel

Schiedsgerichtsbarkeit und ihr Verhältnis zur Wirtschaftsmediation Kopieren

Wir treffen in Verträgen immer wieder Schiedsklauseln an. Wir sind jedoch nicht immer überzeugt, ob die Parteien wissen, was sie damit vereinbaren. Darum hier ein Überblick und auch eine Alternative […]

Mehr lesen

WIR Bank Kampagne

Plakat das! Danke WIR Bank, dass wir Teil der Kampagne sein durften. Und ein kleines Video ist dabei auch noch heraus gekommen. Hier für unser Netzwerk zum kurz reinschauen.  

Mehr lesen

🎙️ HAPPY RADIO bei LEXTERNA AG zu Besuch! 🚀

Letzte Woche hat Schindler Daniel uns in unseren Büros am Dreispitz besucht und ein kurzweiliges Interview mit unserer CEO Dr. iur. Fabia Kim Spiess geführt. Wir haben uns über interessante […]

Mehr lesen