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Arbeitsweise

«Wir machen genau dasselbe wie andere Anwälte. Nur anders.»​

Unsere Arbeitsweise unterscheidet uns von anderen Kanzleien und eint gleichzeitig alle unsere Fokusgebiete:

  • Wir sprechen kein Fachchinesisch.
  • Wir bauen Hürden zwischen Klientschaft und Anwalt ab.
  • Wir hören genau hin.
  • Wir sind bedingungslos ehrlich.
  • Wir arbeiten fokussiert.
  • Wir sind Teil Ihres Teams.
  • Wir passen unsere Arbeitseinsätze exakt auf Ihre Bedürfnisse an.
  • Wir arbeiten kostentransparent & effizient.
  • Wir arbeiten bei Bedarf regelmässig bei Ihnen vor Ort.
  • Wir sind selbst Unternehmer.

Unsere Tätigkeit wird in der Regel auf Stundenbasis abgerechnet. Dabei beträgt das Honorar unserer Anwälte zwischen CHF 200 und 350 pro Stunde (exkl. Auslagen und MWST). Die Bemessung des Stundensatzes richtet sich nach der Schwierigkeit des Falles in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht (bspw. Internationalität, Fremdsprachigkeit, Rechtsgebiet), dem zeitlichen Gesamtumfang des Mandats sowie der Wichtigkeit und Bedeutung der Sache für Sie. Bei Streitigkeiten vor Gericht gilt der jeweils gültige gerichtliche Honoraransatz, mindestens aber das Honorar gemäss unserem geleisteten Stundenaufwand. Bei einem Erstgespräch informieren wir Sie gerne näher über unsere Kosten. 

Falls Sie sich einen Anwalt und den Prozess nicht leisten können, prüfen wir für Sie gerne, ob Sie Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege haben (vgl. Information Zivilgericht BS). Eventuell haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, welche die Kosten übernehmen würde. Gerne schauen wir das mit Ihnen an.