Unsere Tätigkeit wird in der Regel auf Stundenbasis abgerechnet. Dabei beträgt das Honorar unserer Anwälte zwischen CHF 200 und 350 pro Stunde (exkl. Auslagen und MWST). Die Bemessung des Stundensatzes richtet sich nach der Schwierigkeit des Falles in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht (bspw. Internationalität, Fremdsprachigkeit, Rechtsgebiet), dem zeitlichen Gesamtumfang des Mandats sowie der Wichtigkeit und Bedeutung der Sache für Sie. Bei Streitigkeiten vor Gericht gilt der jeweils gültige gerichtliche Honoraransatz, mindestens aber das Honorar gemäss unserem geleisteten Stundenaufwand. Bei einem Erstgespräch informieren wir Sie gerne näher über unsere Kosten.
Falls Sie sich einen Anwalt und den Prozess nicht leisten können, prüfen wir für Sie gerne, ob Sie Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege haben (vgl. Information Zivilgericht BS). Eventuell haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, welche die Kosten übernehmen würde. Gerne schauen wir das mit Ihnen an.