+41 61 332 20 00 info@lexterna.ch

Neues Erbrecht: Was ändert und betrifft es mich?

Das schweizerische Erbrecht ist über 100 Jahre alt. Deshalb arbeiten Bundesrat und Parlament seit über einem Jahrzehnt an einer Revision. Am 1. Januar 2023 tritt ein erster Teil davon in Kraft. Dieser Beitrag soll einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen verschaffen.

Neues Erbrecht 2023

Verwandte Artikel

Der kantonale Mindestlohn in Basel-Stadt

Per 1. Juli 2022 tritt im Kanton Basel-Stadt das Mindestlohngesetz in Kraft (siehe auch Link des Gewerbeverbands Basel). Dieses neue Gesetz sieht für Arbeitnehmer:innen einen Mindestlohn von CHF 21 pro […]

Mehr lesen

Verjährungseinfluss

Wenn die Parteien sich gütlich und ohne Richter einigen wollen, können sie Einfluss auf die Verjährung nehmen. Wir erklären Ihnen wie.

Mehr lesen