Austritt aus GmbH
Das Bundesgericht klärte in diesem Entscheid die Frage nach dem Verhältnis zwischen dem Austrittsrecht (Art. 822 OR) eines Gesellschafters mit einer Beteiligung von über 35% am Stammkapital und den Regeln […]
Das Bundesgericht klärte in diesem Entscheid die Frage nach dem Verhältnis zwischen dem Austrittsrecht (Art. 822 OR) eines Gesellschafters mit einer Beteiligung von über 35% am Stammkapital und den Regeln […]