Am 1. Juli 2020 treten die Änderungen des Gleichstellungsgesetzes (GlG) in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden eine Lohngleichheitsanalyse durchführen. Die wichtigsten Punkte haben wir für Sie zusammengefasst.
Änderungen des Gleichstellungsgesetzes