Per 1. Juli 2022 tritt im Kanton Basel-Stadt das Mindestlohngesetz in Kraft (siehe auch Link des Gewerbeverbands Basel). Dieses neue Gesetz sieht für Arbeitnehmer:innen einen Mindestlohn von CHF 21 pro Stunde brutto zzgl. gesetzlichen Ferienzuschlag vor. Unter die neue Regelung können je nach Fall auch Praktikanten und Arbeitnehmer auf Abruf fallen. Die Umsetzung in den Unternehmen wird kontrolliert werden durch das AWA (Amt für Wirtschaft und Arbeit) und bei Verstössen besteht eine Bussenandrohung bis CHF 30’000.
Wir empfehlen daher KMU, deren Arbeitnehmer üblicherweise in Basel-Stadt arbeiten, ihre Arbeitsverträge überprüfen und gegebenenfalls anpassen zu lassen.