Wenn ein:e Arbeitnehmer:in krank wird, kann dies für beide Seiten eine Herausforderung darstellen. Es gilt nicht nur die Abwesenheit zu organisieren, sondern bei längerer Krankheit muss der/die Arbeitgeber:in entscheiden, ob und wie er/sie die Stelle weiter besetzt. Fällt der Entscheid für die Neuvergabe der Stelle, bedeutet dies oft die Entlassung des/der kranken Mitarbeitenden. Wir haben festgestellt, dass einige Arbeitgeber:innen unsicher sind, ob und wie sie einem:r krankgeschriebenen Mitarbeiter:in kündigen dürfen. Der nachfolgende Artikel soll einen Überblick darüber verschaffen.
Kündigung kranker MitarbeiterVerwandte Artikel

Austritt aus GmbH
Das Bundesgericht klärte in diesem Entscheid die Frage nach dem Verhältnis zwischen dem Austrittsrecht (Art. 822 OR) eines Gesellschafters mit einer Beteiligung von über 35% am Stammkapital und den Regeln […]
Jederzeitige Kündbarkeit des Auftrags
Unser aktueller Beitrag in der Gewerbezeitung „kmu news“ zur jederzeitigen Kündbarkeit des Auftrags

Vergrösserte Büroräumlichkeiten!
Und trotz allem: Wir freuen uns wahnsinnig über unsere vergrösserten Büroräumlichkeiten im Dreispitz und sind schon fleissig am Einrichten.