+41 61 332 20 00 info@lexterna.ch

Hypothekarischer Referenzzinssatz – 1. September 2020

Gemäss Mitteilung des Bundesamtes für Wohnungswesen vom 1. September 2020 verbleibt der hypothekarische Referenzzinssatz beim Stand von 1.25 Prozent (BWO Medienmitteilung vom 01.09.2020).

Damit ergibt sich aus dem Referenzzinsatz weder für Vermieter noch für Mieter ein neuer Erhöhungs- oder Senkungsanspruch seit der letzten Bekanntgabe. Ausgenommen ist der Fall, dass der Mietzins in einem Mietverhältnis heute auf einem höheren als dem aktuellen Referenzzinssatz von 1.25 Prozent basiert. In diesem Fall würde ein Anspruch auf Anpassung bestehen. Kostenänderungen (Teuerung, allgemeine Kostensteigerung) können aber bei einer Anpassung auch berücksichtigt werden. Ggf. lohnt sich eine Prüfung Ihres Mietvertrages und der Angelegenheit.

Falls Sie mehr wissen möchten, nehmen Sie unerbindlich mit uns Kontakt auf.

Verwandte Artikel

Rechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie

Habe ich Anspruch auf Home-Office? Muss ich Überstunden leisten? Habe ich Anspruch auf Lohn, wenn ich zuhause bleiben muss oder der Arbeitgeber keine Arbeit für mich hat? Wie funktioniert das […]

Mehr lesen

Drogenschnelltests im Strassenverkehr

Nach Bundesgerichtlicher Rechtsprechung kann die Polizei gestützt auf Art. 10 der Strassenverkehrskontrollverordnung (SKV) bei Fahrzeuglenkern Drogenschnellstests (Vortests im Urin, Speichel oder Schweiss) durchführen, wenn Hinweise auf den Konsum von die […]

Mehr lesen

Umstrukturierung & Wechsel der Pensionskasse

Neben anderen Aspekten wie dem Lohn, den Arbeitszeiten und der Anzahl Ferientage stellt für die Mitarbeitenden auch die Pensionskassenlösung eine wichtige geldwerte Leistung der Arbeitgeberin zu Gunsten der Mitarbeitenden dar. […]

Mehr lesen