+41 61 332 20 00 info@lexterna.ch

Umstrukturierung & Wechsel der Pensionskasse

Neben anderen Aspekten wie dem Lohn, den Arbeitszeiten und der Anzahl Ferientage stellt für die Mitarbeitenden auch die Pensionskassenlösung eine wichtige geldwerte Leistung der Arbeitgeberin zu Gunsten der Mitarbeitenden dar. Die Leistungen der Pensionskasse im Vorsorgefall und die Pflichten des Arbeitsnehmers und der Arbeitgeberin (bspw. Höhe der Beiträge) sind im sog. Anschlussvertrag zwischen der Arbeitgeberin und der Pensionskasse geregelt. Der Mitarbeitende schliesst derweilen keinen Anschlussvertrag mit der Pensionskasse ab, obwohl wichtige geldwerte Leistungen für ihn davon abhängen. Daher muss der Arbeitgeberin klar sein, dass bei einer Kündigung (nicht aber bei blossen Anpassungen) des Anschlussvertrages mit der bestehenden Pensionskasse die Arbeitnehmervertretung oder, wo keine solche vorhanden ist, das Personal, zustimmen muss.

Verwandte Artikel

Hypothekarischer Referenzzinsatz

Gemäss Mitteilung des Bundesamtes für Wohnungswesen vom 2. Dezember 2019 verbleibt der hypothekarische Referenzzinssatz beim Stand von 1.5 Prozent (BWO Medienmitteilung vom 02.12.2019). Damit ergibt sich aus dem Referenzzinsatz weder […]

Mehr lesen

Anwalt/Anwältin gesucht

Wir wollen unser junges und aufstrebendes Team verstärken und suchen per 1. Februar 2020 oder nach Vereinbarung einen Anwalt oder eine Anwältin (im Pensum 50-100 %). Wir bieten eine spannende […]

Mehr lesen

Liquiditätshilfen für KMU – Coronavirus-Pandemie

Am 25. März 2020 hat sich der Bundesrat mit der Liquiditätshilfe für KMU befasst und beschlossen, dass KMU über ihre jeweiligen Hausbanken raschen und einfachen Zugang zu Krediten für die […]

Mehr lesen