
Im neuen Jahr treten verschiedene Neuerungen des Strassenverkehrsrechts in Kraft.
So wird u. a. ab 1. Januar 2019 die Alterslimite für die verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchung um 5 Jahre erhöht: Neu muss man sich dann erst ab dem Alter von 75 alle zwei Jahre einer medizinischen Untersuchung unterziehen. Ab 1. Februar 2019 wird auch die Automatikgetriebe-Beschränkung aufgehoben: Wer die Prüfung in einem Fahrzeug mit automatischen Getriebe abgelegt hat, darf künftig auch Fahrzeuge mit manuellem Getriebe fahren.
Weitere Änderungen betreffen die Pflicht zur Einreichung eines augenärztlichen Zeugnisses bei Sehschärfewerten im Grenzbereich, eine Erleichterung für das Führen von Anhängerzügen, die Weiterentwicklung der Vorschriften für Traktoren, Abgasvorschriften für Arbeitsfahrzeugen, die Angleichung der Fahrtenschreibervorschriften an die EU (Hindernisfreier Zugang zum europäischen Markt), die vereinfachte Verkehrszulassung von Neufahrzeugen mit EU-Genehmigung, die Ermächtigung für Blaulichtfahrzeuge zur Verwendung des Blaulichts ohne Wechselklanghorn bei Nacht und die Erlaubnis für Tandem-E-Bikes. Ferner soll für die Helmpflicht bei Töffli (Motorfahrräder bis 30 km/h) künftig auch ein Velohelm genügen.
Hier geht es zur Medienmitteilung des Bundesamts für Strassen ASTRA.