Der Bundesrat hat entschieden, dass auch selbständig Erwerbende, die wegen den aktuellen behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus Erwerbsausfälle erleiden, vorbehältlich anderer Entschädigungen oder Versicherungsleistungen entschädigt werden sollen (hier zur Medienmitteilung).
Die Entschädigung sollen als Taggeld über die AHV-Ausgleichskassen ausgerichtet werden und betragen 80% des Einkommens (aber max. CHF 196.-/Tag). Die Anzahl der möglichen Taggelder beträgt einstweilen 10 bzw. 30.
Sie finden auf dieser Webseite des Bundes „AHV: Corona Erwerbsersatzentschädigung: Formular und Merkblätter“ das Formular und ein Merkblatt. Das Formular ist bei Ihrer Ausgleichskasse einzureichen.
Fragen zur Entschädigung und Antworten des Bundesamts für Sozialversicherungen BSV finden Sie hier.