Durch verschiedene Medien haben Sie in den vergangenen Tage sicher mitbekommen, dass gemäss Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) seitdem 3. März 2020 neu ein hypothekarischer Referenzzinssatz von 1.25 Prozent gilt (BWO Medienmitteilung vom 02.03.2020).
Damit ergibt sich für Mieter grundsätzlich ein Senkungsanspruch auf den Mietzins. Dieser Anspruch kann beim Vermieter auf einfache Art schriftlich geltend gemacht werden. Aber Achtung: Kostenänderungen (Teuerung, allgemeine Kostensteigerung) können bei einer Mietzinsanpassung auch berücksichtigt werden. Ggf. lohnt sich deshalb vorgängig eine Prüfung Ihres Mietvertrages und der Angelegenheit. Falls Sie mehr wissen möchten, nehmen Sie unerbindlich mit uns Kontakt auf.