Unternehmen können für Arbeitsausfälle Ihrer Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie über die Arbeitslosenversicherung Kurzarbeitsentschädigung beantragen. Der Bundesrat hat für die Kurzarbeitsentschädigungen bereits diverse förderliche Massnahmen getroffen (Bsp.: Verlängerung der Bewilligungsdauer, Aufhebung der Frist zur Voranmeldung, Entschädigung für arbeitgeberähnliche Angestellte, Lehrlinge und befristet Angestellte, Vereinfachung der Anmeldeverfahren und Zahlungsabwicklung).
Unter den nachfolgenden Links finden Sie Informationen zum Anmeldeverfahren und die benötigten Formulare zum Beantragen von Kurzarbeitsentschädigung in den jeweiligen Kantonen:
Kanton Basel-Stadt Kanton Basel-Landschaft Kanton Solothurn Kanton Aargau
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.