+41 61 332 20 00 info@lexterna.ch

Kurzarbeitsentschädigung – Coronavirus-Pandemie

Unternehmen können für Arbeitsausfälle Ihrer Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie über die Arbeitslosenversicherung Kurzarbeitsentschädigung beantragen. Der Bundesrat hat für die Kurzarbeitsentschädigungen bereits diverse förderliche Massnahmen getroffen (Bsp.: Verlängerung der Bewilligungsdauer, Aufhebung der Frist zur Voranmeldung, Entschädigung für arbeitgeberähnliche Angestellte, Lehrlinge und befristet Angestellte, Vereinfachung der Anmeldeverfahren und Zahlungsabwicklung).

Unter den nachfolgenden Links finden Sie Informationen zum Anmeldeverfahren und die benötigten Formulare zum Beantragen von Kurzarbeitsentschädigung in den jeweiligen Kantonen:

Kanton Basel-Stadt Kanton Basel-Landschaft Kanton Solothurn Kanton Aargau

Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.

Verwandte Artikel

Hypothekarischer Referenzzinssatz – 1. September 2020

Gemäss Mitteilung des Bundesamtes für Wohnungswesen vom 1. September 2020 verbleibt der hypothekarische Referenzzinssatz beim Stand von 1.25 Prozent (BWO Medienmitteilung vom 01.09.2020). Damit ergibt sich aus dem Referenzzinsatz weder […]

Mehr lesen

„Vorsorgeauftrag – mein zweitletzter Wille“

Am 27. Februar 2019 referierten Dr. Fabia Spiess und Ramón Eichenberger im Gemeindesaal Reinach BL zum Vorsorgeauftrag. Rund 120 Personen sind der Einladung des Altersvereins Reinach gefolgt und haben das […]

Mehr lesen

In welchen Registern muss ich eingetragen sein und was bedeuten sie?

In unserer Beratungspraxis machen wir immer wieder die Erfahrung, dass unsere Kundschaft von unseriösen Anbieter:innen privater Registereinträge kontaktiert wird, die für ihre Dienstleistungen teilweise horrende Preise verlangen. Diese Firmen geben […]

Mehr lesen