Am 25. März 2020 hat sich der Bundesrat mit der Liquiditätshilfe für KMU befasst und beschlossen, dass KMU über ihre jeweiligen Hausbanken raschen und einfachen Zugang zu Krediten für die Überbrückung von Corona-bedingten Liquiditätsengpässen erhalten sollen (sog. COVID-19-Kredite; zur Medienmitteilung).
Seit dem 26. März 2020 können nun entsprechende Kreditgesuche gestellt werden. Die KMU finden auf dieser Webseite des Bundes „COVID-19-Überbrückungshilfe“ das Gesuch („Kreditvereinbarung“) und eine einfache Erklärung, wie und wo das Gesuch einzureichen ist. Auf der Webseite ist ebenfalls eine Liste mit den Banken verfügbar, welche die COVID-19-Kredite gewähren.
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