+41 61 332 20 00 info@lexterna.ch

Entschädigung bei Erwerbsausfällen für Selbständige – Coronavirus-Pandemie

Der Bundesrat hat entschieden, dass auch selbständig Erwerbende, die wegen den aktuellen behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus Erwerbsausfälle erleiden, vorbehältlich anderer Entschädigungen oder Versicherungsleistungen entschädigt werden sollen (hier zur Medienmitteilung).

Die Entschädigung sollen als Taggeld über die AHV-Ausgleichskassen ausgerichtet werden und betragen 80% des Einkommens (aber max. CHF 196.-/Tag). Die Anzahl der möglichen Taggelder beträgt einstweilen 10 bzw. 30.

Sie finden auf dieser Webseite des Bundes „AHV: Corona Erwerbsersatzentschädigung: Formular und Merkblätter“ das Formular und ein Merkblatt. Das Formular ist bei Ihrer Ausgleichskasse einzureichen.

Fragen zur Entschädigung und Antworten des Bundesamts für Sozialversicherungen BSV finden Sie hier.

Verwandte Artikel

Hypothekarischer Referenzzinssatz – 1. September 2020

Gemäss Mitteilung des Bundesamtes für Wohnungswesen vom 1. September 2020 verbleibt der hypothekarische Referenzzinssatz beim Stand von 1.25 Prozent (BWO Medienmitteilung vom 01.09.2020). Damit ergibt sich aus dem Referenzzinsatz weder […]

Mehr lesen

Lohnnachforderungen nach indirekter Lohnkürzung infolge Lohnzahlung in Euro rechtsmissbräuchlich

In zwei besonderen Fällen hat das Bundesgericht jüngst entschieden (Urteile vom 15.01.2019, BGer 4A_215/2017 & 4A_230/2018), dass die Lohnnachforderungen zweier Arbeitnehmer, die infolge eines nachteiligen Euro-Wechselkurses tiefer entlöhnt wurden, rechtsmissbräuchlich […]

Mehr lesen

Liquiditätshilfen für KMU – Coronavirus-Pandemie

Am 25. März 2020 hat sich der Bundesrat mit der Liquiditätshilfe für KMU befasst und beschlossen, dass KMU über ihre jeweiligen Hausbanken raschen und einfachen Zugang zu Krediten für die […]

Mehr lesen