Gemäss Mitteilung des Bundesamtes für Wohnungswesen vom 3. Juni 2019 verbleibt der hypothekarische Referenzzinssatz beim Stand von 1,5 Prozent (BWO Medienmitteilung vom 03.06.2019).
Damit ergibt sich aus dem Referenzzinsatz weder für Vermieter noch für Mieter ein neuer Erhöhungs- oder Senkungsanspruch seit der letzten Bekanntgabe. Ausgenommen ist der Fall, dass der Mietzins in einem Mietverhältnis heute noch nicht auf dem aktuellen Referenzzinssatz von 1,5 Prozent basiert. In diesem Fall würde ein Anspruch auf Anpassung bestehen. Kostenänderungen (Teuerung, allgemeine Kostensteigerung) können aber bei einer Anpassung auch berücksichtigt werden Der Referenzzinssatz liegt bereits seit dem 2. Juni 2017 auf diesem tiefen Niveau.
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