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In welchen Registern muss ich eingetragen sein und was bedeuten sie?

Ausgangslage

In unserer Beratungspraxis machen wir immer wieder die Erfahrung, dass unsere Kundschaft von unseriösen Anbieter:innen privater Registereinträge kontaktiert wird, die für ihre Dienstleistungen teilweise horrende Preise verlangen. Diese Firmen geben sich manchmal einen so offiziellen Anstrich, dass Verunsicherung aufkommen kann, ob ein Eintrag in ihrem Register gesetzlich vorgeschrieben ist. In aller Regel sind diese Angebote zwar nicht illegal, aber unnötig und überteuert. Dieser Beitrag gibt eine kurze Übersicht über die wichtigsten öffentlichen Register der Schweiz bieten.

Handelsregister

Welche Angaben finde ich darin?

Im Handelsregister sind sämtliche Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaft, GmbH, etc.) und Genossenschaften verzeichnet. Darüber hinaus müssen sich alle Kollektivgesellschaften eintragen lassen sowie Einzelunternehmen mit einem Umsatzerlös von über CHF 100’000.00 pro Jahr und Vereine, die ein kaufmännisches Gewerbe führen. Neben der Firma und dem Sitz eines Unternehmens finden sich darin insbesondere die Personen, welche für das Unternehmen wirksam unterschreiben können. Wenn Sie also mit einem Unternehmen einen Vertrag schliessen wollen, sollten Sie vorher einen Blick ins Handelsregister werfen!

Wie kann ich Einsicht nehmen?

Unbeglaubigte Handelsregistereinträge können online auf www.zefix.ch abgerufen werden. Beglaubigte Auszüge sowie Kopien von Anmeldungen und Belegen (z.B. Statuten, GV-Protokolle, etc.) müssen beim Handelsregisteramt des Kantons bestellt werden, in welchem das betreffende Unternehmen seinen Sitz hat.

Was kostet das?

Die Online-Abfrage auf www.zefix.ch ist gratis. Für beglaubigte Auszüge und Belege sowie für Anmeldungen betreffend das eigene Unternehmen (Einträge, Löschungen, Mutationen) verlangen die Handelsregisterämter Gebühren. Diese bemessen sich nach der eidgenössischen Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister vom 6. März 2020 (GebV‑HReg, SR 221.411.1). So kostet ein beglaubigter Handelsregisterauszug z.B. zwischen CHF 10.00 und CHF 120.00. Die genauen Ansätze werden von den Kantonen festgelegt.

Betreibungsregister

Welche Angaben finde ich darin?

Im Betreibungsregister finden sich alle natürlichen und juristischen Personen mit Sitz oder Wohnsitz in der Schweiz. Verzeichnet werden zunächst einmal alle Betreibungen, egal ob diese gerechtfertigt waren oder nicht, und zwar auch dann, wenn sie durch Rechtsvorschlag gestoppt wurden. Ebenfalls im Betreibungsregister enthalten sind Pfändungen, Verlustscheine und Konkurse. Das Betreibungsregister ist eine wichtige Informationsquelle, wenn es um die Zahlungsfähigkeit eines/einer (möglichen) Geschäftspartner:in geht!

Wie kann ich Einsicht nehmen?

Ein Betreibungsregisterauszug muss beim Betreibungsamt am Sitz oder Wohnsitz der Person bestellt werden, über welche Auskunft verlangt wird. Das ist in vielen Kantonen auch über das Internet möglich. Wer einen Auszug über sich selbst bestellt, muss einen amtlichen Ausweis vorlegen. Auszüge über andere Personen setzen voraus, dass ein Interesse glaubhaft gemacht wird. Dabei genügt es in der Regel, wenn man belegen kann, dass man sich in Vertragsverhandlungen befindet. Möglich ist aber auch, dass ein:e mögliche:r Vertragspartner:in (z.B. Arbeitgeber:in, Vermieter:in, etc.) verlangt, dass man selbst einen Betreibungsregisterauszug vorlegt.

Was kostet das?

Ein Betreibungsregisterauszug kostet CHF 18.00. Wenn er nicht persönlich abgeholt, sondern per Post zugestellt wird, kommt noch das Porto von CHF 1.10 hinzu.

Strafregister

Welche Angaben finde ich darin?

Im schweizerischen Strafregister sind Personen aufgeführt, welche über einen bestimmten Zeitraum in der Schweiz rechtskräftig wegen eines Verbrechens oder Vergehens verurteilt worden sind. Schweizer Staatsangehörige, welche im Ausland rechtskräftig verurteilt worden sind, sind ebenfalls im Register aufgeführt. Es gibt einen Privatauszug und einen Sonderprivatauszug. Der Privatauszug gibt Auskunft über alle Urteile infolge Verbrechen und Vergehen (während den gesetzlichen Eintragungsfristen) und darf zweckunabhängig bestellt werden. Der Sonderprivatauszug gibt Auskunft über spezielle Tätigkeits- und Kontaktverbote etc., vor allem im Zusammenhang mit der Tätigkeit mit Kindern. Der Sonderprivatauszug kann nur mit der Zustimmung des/der potenziellen Arbeitgeber:in bestellt werden, welcher den Auszug verlangt.

Wie kann ich Einsicht nehmen?

Ein Strafregisterauszug muss beim Bundesamt für Justiz bestellt werden. Man kann ihn online oder am Postschalter bestellen. Zu beachten ist jedoch, dass ein solcher nur persönlich beantragt werden kann. Wenn Sie also über jemand anderen diese Auskunft einholen wollen, müssen Sie die jeweilige Person auffordern einen Auszug zu bestellen und Ihnen dann auszuhändigen.

Was kostet das?

Sowohl ein Privatauszug als auch ein Sonderprivatauszug kostet CHF 20.00. Bei einer Onlinebestellung kann direkt mit Kreditkarte, PostFinance oder Twint bezahlt werden.

Grundbuch

Welche Angaben finde ich darin?

Das Grundbuch erteilt Auskunft über das Eigentum und sonstige dingliche Rechte (Schuldbriefe, Dienstbarkeiten, etc.) an allen Grundstücken in der Schweiz.

Wie kann ich Einsicht nehmen?

Die wichtigsten Angaben wie Grundstückbezeichnung, Eigentümer:in und Dienstbarkeiten können von jeder Person beim Grundbuchamt verlangt werden. In einigen Kantonen können diese Angaben auch bereits online, meist über das Geo‑Informationssystem, abgerufen werden. Weitere Informationen wie insbesondere die Grundpfandbelastung (Schuldbriefe, Hypotheken etc.) sowie die Belege werden nur abgegeben, wenn ein Interesse glaubhaft gemacht wird. Anders als beim Betreibungsregister sind die Schranken relativ hoch. Die Eigentümerschaft sowie Inhaber:innen anderer dinglicher Rechte am Grundstück erhalten aber einen vollständigen Auszug.

Was kostet das?

Eigentumsabfragen über das Internet sind in aller Regel kostenlos, wenn der betreffende Kanton solche überhaupt ermöglicht. Meist ist jedoch die Anzahl der Abfragen beschränkt (z.B. nicht mehr als fünf pro Tag). Ansonsten gelten die Tarife des jeweiligen Kantons. Im Kanton Basel‑Stadt kostet ein unbeglaubigter Grundbuchauszug CHF 20.00, ein beglaubigter CHF 40.00.

Weitere Register

Bei den oben aufgezählten Registern handelt es sich bloss um diejenigen, mit welchen wir und unsere Kundschaft am meisten in Berührung kommen. Die Aufzählung ist also keineswegs vollständig. Als Beispiele weiterer Register können wir etwa die folgenden aufzählen:

  • Marken-, Patent- und Designregister (alle abrufbar unter www.swissreg.ch), geführt vom Institut für Geistiges Eigentum (IGE)
  • Das Eigentumsvorbehaltsregister wird vom Betreibungsamt geführt. Ohne einen Eintrag darin ist ein Eigentumsvorbehalt nicht wirksam.
  • Berufsspezifische Register wie Anwaltsregister, Medizinalberuferegister, Register der Revisionsaufsichtsbehörde, etc.
  • Das Güterrechtsregister wurde mit der Eherechtsrevision von 1984 (in Kraft seit 1. Januar 1988) aufgehoben. Ganz vereinzelt gibt es noch altrechtliche Ehen, bei welchen es von Bedeutung sein kann.

Das Telefonbuch ist kein öffentliches Register, da es nicht (mehr) von einer Behörde geführt wird. Seit 1997 ist der Eintrag freiwillig und seit September 2022 wird das Telefonbuch nicht mehr gedruckt, nur noch die «Gelben Seiten».

Dr. iur. Lorenz Lauer
Advokat
Uma Bitterli, MLaw
Juristische Mitarbeiterin

Hinweis: Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit und Ausschliesslichkeit der Inhalte gestellt. Die zur Verfügung gestellten Informationen ersetzen keine individuelle juristische Beratung. Sie sind unverbindlich und nicht Gegenstand eines anwaltlichen Beratungsvertrages.

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