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Betrifft die DSGVO mein Unternehmen in der Schweiz?

Die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist seit dem 25. Mai 2018 in Kraft. Da sie auch in der Schweiz faktisch Anwendung finden kann und Bussen bei Verletzung ihrer Vorschriften vorsieht, hat einige Schweizer Unternehmen dazu veranlasst, ihren Datenschutz zu überdenken.

In diesem Zusammenhang habe ich eine Studie der ZHAW School of Management and Law zum Datenschutz in Schweizer Unternehmen entdeckt (auffindbar unter diesem Link ), welche ich meinem Netzwerk nicht vorenthalten möchte. Meine Key Learnings aus dieser Studie:

    • Lediglich 30% der befragten Unternehmen gaben an, mit der DSGVO vertraut zu sein. Bei diesen Befragten handelt es sich tendenziell um grössere Unternehmen.
    • Knapp 80% der befragten sehr kleinen (bis 10 MA) oder kleinen Unternehmen (10-49 MA) gehen davon aus, nicht von der DSGVO betroffen zu sein oder wissen schlicht und einfach nicht, ob sie betroffen sind.

Ganz im Gegensatz zu den befragten Unternehmen gehen Experten aus Wirtschaft, Recht und Politik hingegen davon aus, dass «kaum ein Unternehmen nicht betroffen ist» (Nationalrätin Doris Fiala), resp. dass «70 Prozent der Schweizer Firmen» von der DSGVO betroffen sind (Rechtsanwalt und Titularprofessor Uni Zürich Simon Schauri im «Blick»).

Vielen Unternehmen scheint unklar zu sein, wie der Datenschutz praktisch umgesetzt werden kann und welche Bearbeitungen zulässig sind.

Ich persönlich habe den Eindruck gewonnen, dass viele kleinere KMU eine mangelnde Kenntnis von der Gesetzeslage haben und / oder (irrtümlicherweise) davon ausgehen, nicht von der DSGVO betroffen zu sein. Andere KMU möchten das Damoklesschwert möglicher Sanktionen aus der EU so weit wie möglich vermeiden und halten sich daher freiwillig und aus pragmatischen Überlegungen an die Regelungen der DSGVO.

Die Gründe und Handhabungen mögen verschieden sein. Aus meiner Sicht sollten sich jedoch auch Schweizer KMU mit der Frage auseinandersetzen, ob die DSGVO sie betrifft und wenn ja, ob und wie sie die notwendigen Regelungen umsetzen.

Wenn Sie sich ebenfalls die Frage stellen, ob Ihr Unternehmen unter die DSGVO fällt und wie Sie damit umgehen möchten, nehmen Sie doch einfach Kontakt mit uns auf.

Ihr Kontakt:
Dr. iur. Fabia Spiess, Advokatin LEXTERNA
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