Gemäss Mitteilung des Bundesamtes für Wohnungswesen vom 2. Juni 2020 verbleibt der hypothekarische Referenzzinssatz beim Stand von 1.25 Prozent (BWO Medienmitteilung vom 02.06.2020).
Damit ergibt sich aus dem Referenzzinsatz weder für Vermieter noch für Mieter ein neuer Erhöhungs- oder Senkungsanspruch seit der letzten Bekanntgabe am 3. März 2020. Ausgenommen ist der Fall, dass der Mietzins in einem Mietverhältnis heute auf einem höheren als dem aktuellen Referenzzinssatz von 1.25 Prozent basiert. In diesem Fall würde ein Anspruch auf Anpassung bestehen. Kostenänderungen (Teuerung, allgemeine Kostensteigerung) können aber bei einer Anpassung auch berücksichtigt werden. Ggf. lohnt sich eine Prüfung Ihres Mietvertrages und der Angelegenheit.
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