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Outsourcing des Unternehmensjuristen: Ein neues Konzept der Rechtsberatung macht Schule

Als Unternehmer kennen Sie die Zusammenarbeit mit externen Rechtsanwälten. Ihr Rat ist wichtig, um rechtliche Risiken zu minimieren und ist somit die Basis einer guten Unternehmensführung. Was Sie sicherlich auch kennen: Weil der Beizug des Anwalts manchmal kompliziert, langwierig oder teuer ist, lässt man es sein und trägt so das Risiko selbst.

Wir haben uns gefragt: Geht es nicht auch unkompliziert, schnell und ohne versteckte Kosten? Doch! Lesen Sie im nachfolgenden Artikel, wie das LEXTERNA Konzept diesen Anforderungen gerecht wird und machen Sie den Test, ob sich die neue Art der Rechtsberatung für Ihr Unternehmen lohnt.

I. Der Trend geht in Richtung Outsourcing

Alle Schweizer Unternehmen bewegen sich innerhalb eines Rechtsstaates. Dies führt zu vorhersehbaren und für alle gleich geltenden Spielregeln auf dem Markt. Gleichzeitig bedeutet dies aber auch, dass die Unternehmen diese rechtlichen Spielregeln kennen und sie befolgen müssen, wenn sie längerfristigen Erfolg haben möchten.

Die Beachtung sämtlicher rechtlicher Leitplanken und Risiken gehört daher zur Basis der guten Unternehmensführung. Wenn nun feststeht, dass das Unternehmen rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen möchte, stellt sich immer dieselbe Frage: «Make or Buy?». Der Unternehmer kann sich also dafür entscheiden, die rechtlichen Angelegenheiten selbst zu betreuen bzw. innerhalb der Unternehmung durch Mitarbeiter betreuen zu lassen («Make») oder die Rechtsdienstleistung bei einem Dritten einzukaufen («Buy»).

Gemäss einer im Jahr 2011 durchgeführten repräsentativen Studie unter Schweizer Unternehmen lagern bereits viele Betriebe die Betreuung rechtlicher

Angelegenheiten aus. Am meisten werden die Bereiche Gesellschaftsrecht, Verträge, geistiges Eigentum, Arbeitsrecht/Sozialversicherungen sowie gerichtliche Streitigkeiten an externe Dritte vergeben. Die Autoren der Studie haben einen klaren Trend zu einem künftig umfangmässig steigenden Outsourcing der genannten Bereiche festgestellt.

Dieser Artikel soll Ihnen Gedankenanstösse für die Klärung der Frage «Make or Buy?» geben.

II. «Make»?

Bei der Entscheidung, ob Rechtsdienstleistungen intern oder durch einen externen Dritten zu erbringen sind, wägt der Unternehmer verschiedene Gesichtspunkte gegeneinander ab. Nachfolgend die wichtigsten Argumente für den Aufbau einer internen Rechtsabteilung:

  1. Kosten

Das augenfälligste Argument ist gleichzeitig auch das stärkste: Beim Aufbau einer internen Rechtsabteilung kann das Unternehmen die Kosten bereits vorab kalkulieren. Es handelt sich um fixe und planbare Posten wie Lohn, Arbeitsplatz, Versicherungen, Fachliteratur sowie Aus- und Weiterbildung.

Diese fixen Kosten können allerdings auch zur finanziellen Belastung werden, wenn das Unternehmen die Kosten für die interne Rechtsabteilung trotz fehlender Auslastung tragen muss. Diese Kosten können aufgrund arbeitsrechtlicher Schutzbestimmungen auch nicht ohne weiteres reduziert werden. Vor allem für kleinere und mittlere Unternehmungen (KMU) dürfte das Kostenargument ein Killerkriterium sein.

  1. Betriebs- und Marktkenntnis

Juristen der internen Rechtsabteilung sind Angestellte des Unternehmens und als solche gut in die Betriebsstruktur integriert. Sie kennen die Abläufe und ihre Ansprechpersonen. Sie haben ein gutes Verständnis für die Produkte und Geschäftsfelder des Unternehmens sowie über die verfügbaren betrieblichen Ressourcen. Weiter müssen sie im Vergleich zu externen Dritten oft nur rudimentär instruiert werden, weil die relevanten Unternehmenskenntnisse als bekannt vorausgesetzt werden können.

  1. Aufbau von juristischem Know-how

In vielen Unternehmungen ist mittlerweile ein Bewusstsein dafür entstanden, dass firmeninternes rechtliches Know-how über Standardabläufe wertvoll ist. Folglich besteht der Wunsch, dieses mittels interner Rechtsabteilung zu erhalten und wenn möglich aufzubauen.

  1. Kontrolle und Erreichbarkeit

Wenn der Haus- oder Unternehmensjurist seine Arbeit innerhalb des Betriebs erbringt, ist er für die Mitarbeiter besser erreichbar und für die Geschäftsleitung besser kontrollierbar. Juristische Anliegen können unkompliziert besprochen werden, bevor sie zum Problem werden. Auch begleitet der Haus- oder Unternehmensjurist Grossprojekte oft von Anfang an, weil er bereits vor Ort ist. Mit seinem Wissen kann er Vorhaben auf rechtliche Risiken hin prüfen und der Geschäftsleitung bei der Planung und Umsetzung zur Seite stehen.

III. «Buy»?

  1. Fachwissen

Die in der eingangs zitierten Studie befragten Unternehmen gaben an, Rechtsdienstleistungen auszulagern, weil sie vom Expertenwissen und der Erfahrung der externen Anwälte profitieren möchten. Auch eine interne Rechtsabteilung kann durchaus über nicht zu unterschätzendes Fachwissen verfügen. Allerdings besteht eine Kanzlei oft aus mehr als einem Anwalt und kann so je nach Fall unterschiedliche Spezialisten zur Verfügung stellen.

  1. Unabhängigkeit, Objektivität

Der externe Anwalt ist nicht Angestellter des Unternehmens. Dies bedeutet, dass er seine Tätigkeit unabhängiger ausüben und seine Entscheidungen mit mehr Objektivität treffen kann, als ein von seinem Arbeitgeber abhängiger Unternehmensjurist. So wird sichergestellt, dass die Sache und nicht das dahinterliegende Machtgefälle entscheidungsrelevant ist.

  1. Flexibilität

Der externe Anwalt arbeitet auf Mandatsbasis. Dies bedeutet, dass nur dann Kosten anfallen, wenn seine Dienstleistungen in Anspruch genommen werden.

  1. Innovation

Weil ein externer Anwalt weniger zur Betriebsblindheit neigt als ein Haus- oder Unternehmensjurist, kann er dazu beitragen, Bestehendes zu hinterfragen, neue Ideen einzubringen und besseren Lösungen zum Durchbruch zu verhelfen. Dabei kann er aus seinem Erfahrungsschatz von anderen Unternehmen in ähnlichen Situationen profitieren.

  1. Absicherung von unternehmerischen Entscheidungen

Zweitmeinungen zu Unternehmensentscheiden sind vor allem im Zusammenhang mit der Beurteilung oder Planung von risikoreichen und komplexen Projekten sinnvoll. Das Einholen einer Zweitmeinung soll vor allem dazu dienen, im Schadensfall zu beweisen, dass der Unternehmer seiner Sorgfaltspflicht bei der Beurteilung von rechtlichen Geschäftsrisiken nachgekommen ist.

  1. Prozessführung vor Gericht

Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung ist es Anwälten der internen Rechtsabteilung in vielen Fällen untersagt, vor Gericht Prozesse zu führen, da die dem Anwaltsberuf sonst innewohnende Unabhängigkeit nicht gewährleistet ist (BGE 130 II 87 S. 103). Externe Rechtsanwälte verfügen in aller Regel über Zugang zu allen Gerichten sämtlicher Instanzen innerhalb der ganzen Schweiz.

  1. Netzwerk/Lobbying

Externe Anwälte verfügen oftmals über gute persönliche Verbindungen zu Behörden, Gerichten und anderen artverwandten Spezialisten wie Steuerexperten, Notaren, Buchhaltern und ausländischen Rechtsanwälten.

Dieses Netzwerk von persönlichen Kontakten trägt oft einen nicht unerheblichen Teil zur Lösung komplexer Probleme bei, welche ohne diese Kontakte nur mit grossem Aufwand oder gar nicht zu Stande kämen. Zudem ermöglichen diese persönlichen Beziehungen auch, informell Meinungen zwischen Anwalt und Behörde auszutauschen, bevor ein Entscheid gefällt wird. So werden behördliche Entscheidungen voraussehbarer und Unsicherheitsfaktoren in der Projektplanung können verringert werden.

IV. Fazit

Der Trend in der Rechtsberatung von KMUs bewegt sich klar in Richtung Outsourcing. Auch wenn eine interne Rechtsabteilung neben der guten Erreichbarkeit, der Kontrollmöglichkeit durch die Geschäftsleitung und dem hohen Wissen über das Unternehmen und den Markt nicht von der Hand zu weisende Vorteile bietet, stellt sich vor allem bei KMUs die Frage nach der Kosteneffizienz.

Eine Kanzlei als externe Rechtsabteilung ist nicht nur flexibler im Hinblick auf die Kostengestaltung, sondern verfügt oftmals auch über eine höhere Objektivität und Fachwissen. Im Weiteren kann der Unternehmer vom Netzwerk der externen Anwälte zu Behörden, Gerichten und anderen Spezialisten sowie ihrem Recht zur Prozessführung vor Gerichten profitieren.

V. Das LEXTERNA-Konzept

Wir von LEXTERNA haben verstanden, dass die «Make or Buy»-Entscheidung nicht einfach zu treffen ist. Daher haben wir ein Konzept entwickelt, welches die Vorzüge beider Modelle vereint:

  1. Fixe, planbare Kosten

Wir bieten unsere Dienstleistungen in Paketen zum Pauschalpreis an. Sie entscheiden, ob Sie uns wöchentlich oder monatlich benötigen und für welche Zeitspanne (¼, ½ oder 1 Tag). Wenn Sie sich für die Dienstleistungen unserer externen Rechtsabteilung entscheiden, profitieren Sie von tieferen Stundensätzen als bei Einzelaufträgen.

  1. Unternehmens- und Marktkenntnis und Erreichbarkeit

Die Dienstleistung als externe Rechtsabteilung wird auf regelmässiger Basis erbracht. So lernen wir Ihr Unternehmen, Ihre Produkte und Geschäftsfelder, Ihre Unternehmenskultur und unsere Ansprechpartner besser kennen. Wir erbringen unsere Dienstleistungen bei Ihnen vor Ort. Dadurch sinkt die Hemmschwelle Ihrer Mitarbeiter, mit uns in Kontakt zu treten. So können wir Probleme frühzeitig erkennen und gemeinsam lösen.

  1. Expertenwissen

Grundsätzlich haben Sie und Ihre Mitarbeiter immer dieselbe Ansprechperson. Wenn es ein Fall erfordert, können wir Ihnen auch einen Anwalt mit anderen Spezialkenntnissen zur Verfügung stellen.

  1. Flexibilität

Alle unsere Abonnements sind jederzeit mit sofortiger Wirkung und ohne versteckte Kosten kündbar.

  1. Absicherung rechtlicher Risiken

Durch regelmässige Einsätze entsteht eine engere Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung. Wir können diese bei unternehmerischen Entscheidungen beraten und so rechtlichen Risiken vorbeugen.

  1. Kontinuität

Ihre Rechtsabteilung fällt nicht mehr aus während Ferien, Krankheit oder Jobwechsel des Haus- oder Unternehmensjuristen.

  1. Anwaltsprivilegien

Sie profitieren von den Privilegien einer klassischen Anwaltskanzlei: Dem Anwaltsgeheimnis und dem Zugang zu allen schweizerischen Gerichten.

  1. Netzwerk

Wir stellen Ihnen unser Netzwerk von Steuerexperten, Notaren, Buchhaltern, ausländischen Rechtsanwälten etc. zur Verfügung.

 

MLaw Ramón Eichenberger
Advokat
Dr. iur. Fabia Spiess
Advokatin & Partnerin

Hinweis: Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit und Ausschliesslichkeit der Inhalte gestellt. Die zur Verfügung gestellten Informationen ersetzen keine individuelle juristische Beratung. Sie sind unverbindlich und nicht Gegenstand eines anwaltlichen Beratungsvertrages.

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Quellen: Christian Wind/Christian Stambach, Outsourcing Legal Services: Impact on National Law Practices, The Comparative Law Yearbook of International Business, Niederlande 2012, Leo Staub, Legal Management, Management von Recht als Führungsaufgabe, 2. Aufl. Zürich, 2006.

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