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Für Rechtschutzversicherte

Dienstleistungen

Haben Sie eine oder mehrere Rechtsfragen oder brauchen Sie Unterstützung bei einem konkreten rechtlichen Problem? Brauchen Sie einfach einen Anwalt?

Dann zögern Sie nicht und treten Sie unverbindlich mit uns für ein Erstgespräch in Kontakt. Wir helfen Ihnen weiter!

Eventuell haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, welche die Kosten übernehmen würde. Gerne schauen wir das mit Ihnen an.

Bevorzugte Tätigkeitsgebiete

Als Anwälte sind wir sowohl wirtschaftsrechtlich als auch allgemein praktizierend ausgerichtet. Wir sind vor allen Gerichten in der Schweiz zugelassen, wo wir für Sie Ihre Rechtsvertretung übernehmen können. Auch vertreten wir Sie gerne gegenüber Dritten und Behörden oder klären Ihre offenen Rechtsfragen in einer Beratung.

In folgenden Rechtsgebieten arbeiten wir gerne für Sie:

  • Arbeitsrecht, Mietrecht, Werkvertragsrecht, Kaufvertragsrecht etc.
  • Strassenverkehrsrecht
  • Strafrecht
  • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
  • Sachenrecht
  • Privatversicherungsrecht
  • Öffentliches Personalrecht
Persöhnlicher Kontakt

Der persönliche Kontakt zu Ihnen ist uns wichtig. Er ist die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Wenn Sie uns anrufen, nehmen wir, wenn immer möglich, das Telefon selbst ab. Wir stehen Ihnen auch stets und innert nützlicher Frist für eine persönliche Besprechung (in physischer oder virtueller Form) zur Verfügung.

Sprache

Wir legen grossen Wert darauf, die gleiche Sprache wie unsere Klienten zu sprechen. Dies meinen wir nicht nur im wörtlichen Sinn. Neben dem, dass wir unsere Rechtsberatung in mehreren Sprachen anbieten, achten wir auch auf unsere Ausdrucksweise. Wir versuchen, wo immer möglich, den Sachverhalt und die Problemstellungen so darzustellen, dass sie für den Klienten verständlich sind. Wir vermeiden in der Kommunikation unnötige Fachbegriffe. So stellen wir sicher, dass wir auf Augenhöhe miteinander arbeiten und keine Fragen oder Unsicherheiten zurückbleiben.

Koordination mit der Rechtsschutzversicherung

Wenn ein Klient rechtsschutzversichert ist, dann wird diese ebenfalls in den hängigen Rechtsfall involviert. Es braucht daher eine Koordination der Aufgaben zwischen Versicherung, Anwalt und Klient (wer erledigt welche Aufgaben?).

Aufgrund unserer Arbeitsweise stehen wir in engem Kontakt mit der für Ihren Fall zuständigen Rechtsschutzversicherung. Wenn Sie wünschen, übernehmen wir ab Mandatsübernahme die Koordination der zu erledigenden Aufgaben mit der Rechtsschutzversicherung. So ersparen wir Ihnen zusätzlichen Aufwand und sorgen dafür, dass alle Aufgaben fristgerecht erledigt werden.

Tarife

Bei einem Erstgespräch informieren wir Sie gerne näher über unsere Kosten. Sofern nichts anderes mit Ihnen vereinbart wurde, gehen wir von einem Honorar von CHF 250 pro Stunde (exkl. Auslagen und MWST) aus. Bei Streitigkeiten vor Gericht gilt der jeweils gültige gerichtliche Honoraransatz, mindestens aber das Honorar gemäss unserem geleisteten Stundenaufwand.

Bei der Mandatsübernahme prüfen wir auch gerne für Sie, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für unsere Dienstleistungen übernimmt und holen eine Kostengutsprache ein.

Falls Sie sich einen Anwalt und den Prozess nicht leisten können, prüfen wir für Sie gerne, ob Sie Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege haben (vgl. Information Zivilgericht BS).