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Für Unternehmen

Wieso muss mein Unternehmen Daten schützen?

Die grössten Risiken bei Verletzung der neuen Datenschutzvorschriften stellen Bussen, (persönliche) Haftung, Strafverfahren, Schadenersatzklagen, Reputationsverlust und eine Verschlechterung der Auftragslage dar.

  • Seit dem 1. September 2023 ist das revidierte Datenschutzgesetz in der Schweiz in Kraft. Unternehmen sind an diese neuen rechtlichen Grundlagen gebunden.
  • Wir beobachten immer häufiger, dass gerade die öffentliche Hand, aber auch sonstige grosse privatrechtliche Auftraggeber von ihren Vertragspartnern den Nachweis einer umgesetzten Datenschutzgesetzgebung verlangen. Datenschutzkonformität benötigen Sie somit direkt für Ihre eigene Geschäftstätigkeit.
  • Datenschutzmassnahmen helfen dabei, Fehler Ihrer Mitarbeitenden im Umgang mit Daten zu verringern. Bei Vorhandensein entsprechender Verantwortlichkeiten, interner Prozesse sowie geschulter Geschäftsleiter und Mitarbeitenden und standardisierter Vorgehensweisen, werden Reaktionszeiten verkürzt und das Risiko im Falle eines Datenschutzvorfalls erheblich minimiert.
  • Schützen Sie sich vor Reputationsverlust. Gehen beispielsweise Kundendaten verloren, kann dies einen grossen Reputationsverlust für Ihr Unternehmen bedeuten.
  • Durch Umsetzung der Datenschutzgesetzgebung, erhalten Sie einen umfassenden Überblick, wo und wie Ihr Unternehmen mit Daten umgeht. Dies verschafft Ihnen gleichzeitig einen soliden Überblick über Ihre gesamte Geschäftstätigkeit.
  • Daten haben einen Wert. Wenn Ihnen die Art und der Umfang der durch Sie bearbeiteten Daten bekannt sind, können Sie diese mit entsprechenden Massnahmen auch auf legalem Weg wirtschaftlich für Ihr Unternehmen nutzen (bspw. Verbesserung interner Prozesse, Marktforschung, Auswertung Kunden-/Nutzerverhalten, personalisierte Werbung etc.).
  • Wird den datenschutzrechtlichen Vorgaben nicht entsprochen, drohen den verantwortlichen natürlichen Personen Strafanzeigen und Bussen von bis zu CHF  250'000.00. Zudem drohen Schadenersatzforderungen und verwaltungsrechtliche Untersuchungsverfahren.
  • Die Einhaltung der neuen datenschutzrechtlichen Vorgaben gehört daher zu einer umsichtigen und rechtskonformen Unternehmensführung.
Wie soll mein Unternehmen die neue Datenschutzgesetzgebung umsetzen?

Wir begleiten Sie dabei.

Wir setzen mit Ihnen die Datenschutzgesetzgebung um, indem wir Sie dabei unterstützen, die bestehenden Datenbearbeitungen zu analysieren und im Anschluss angemessene, für Ihr Unternehmen passende Massnahmen zu definieren (bspw. Erstellen Verzeichnis der Datenbearbeitungen, Aufsetzen oder Aktualisieren der Datenschutzerklärung, Erarbeiten eines Löschkonzepts, Regelung von Zugriffsrechten, Schulung von Mitarbeitenden, Abschliessen von Datenbearbeitungsverträgen mit Drittunternehmen).

  • Dabei arbeiten wir, wenn immer möglich, mit Standarddokumenten (Erfassung Datenströme, Zuständigkeiten, interne Prozesse, getroffene Sicherheitsvorkehrungen etc. mittels Checklisten und Standardformularen). Die datenschutzbezogenen Besonderheiten jedes Unternehmens ermitteln wir ebenfalls und berücksichtigen diese. Gemeinsam entwickeln wir so effizient und pragmatisch massgeschneiderte Lösungen.
  • Nach Festlegung der erforderlichen Massnahmen stehen wir Ihnen, zusammen mit unseren Partnern (z.B. aus der IT-Branche), auch gerne vor Ort bei deren Umsetzung und Einhaltung zur Seite.
  • Als Anwaltskanzlei mit Spezialisierung auf die Bedürfnisse von KMU haben wir stets ein Kosten-Nutzen-Prinzip vor Augen (bspw. hat ein Unternehmen mit 20 Mitarbeitenden, welches Personendaten lediglich als Nebenprodukt seiner Geschäftstätigkeit bearbeitet, andere Massnahmen zu ergreifen, als ein grosser Player der Datenwirtschaft).
  • Wir sind für Sie auch nach Umsetzung der Massnahmen Ansprechperson für datenschutzrechtliche Fragen, welche sich während der täglichen Arbeit ergeben.
Wir wissen wie

Lernen Sie unsere Spezialisten kennen.

Tobias Schwaller aus unserem Team beschäftigt sich schwerpunktmässig mit dem Datenschutz. Er war im Büro des Datenschutzbeauftragten des Kantons Basel-Stadt tätig und hat als praktizierender Anwalt KMU sowohl im Rahmen der Umsetzung der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung als auch der Vorgaben der DSGVO beraten. Er steht Ihnen jederzeit für Anfragen rund um das Thema Datenschutz zur Verfügung und begleitet Sie gerne auf dem Weg zu einer erfolgreichen Umsetzung der Datenschutzgesetzgebung durch Ihr KMU.