Datenschutz wird gelegentlich als lästig, teuer und zeitaufwendig wahrgenommen. Eine sinnvolle, den Umständen angemessene und pragmatische Lösung vorausgesetzt, sprechen jedoch gute Gründe für eine Umsetzung der Datenschutzgesetzgebung:
Wir setzen mit Ihnen die Datenschutzgesetzgebung um, indem wir Sie dabei unterstützen, Ihre internen Datenbearbeitungsvorgänge zu analysieren und im Anschluss angemessene, für Ihr Unternehmen passende Massnahmen zu definieren (bspw. Erstellen Verzeichnis der Datenbearbeitungen, Aufsetzen oder Aktualisieren der Datenschutzerklärung(en), Erarbeiten eines Löschkonzepts, Regelung von Zugriffsrechten, Schulung von Mitarbeitenden, Abschliessen von Datenbearbeitungsverträgen mit Drittunternehmen etc.).
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung konkreter Compliance-Massnahmen, wie z.B.:
Bei Unsicherheiten oder Unklarheiten sind wir ihr verlässlicher Ansprechpartner für sämtliche Anliegen des Datenschutzes, die sich während Ihrer täglichen Arbeit ergeben können, wie z.B.:
Viele innovative und erfolgsversprechende Geschäftsideen sind heutzutage verbunden mit der umfassenden Bearbeitung von Personendaten. Wir begleiten Sie hin zu einer datenschutzkonformen Umsetzung Ihrer Geschäftsidee oder Ihres Produkts wie z.B. einer App, einer Plattform oder einer KI-Anwendung.
Die besten Konzepte und Prozesse sind wertlos, wenn sie nicht aktiv umgesetzt werden. Schulungen sind entscheidend, um sicherzustellen, dass Ihr Team den Datenschutz und interne Compliance-Massnahmen versteht und lebt. Wir unterstützen Sie dabei.
Datensicherheit ist ein wesentlicher Aspekt des Datenschutzes. Gemeinsam mit Ihrer IT-Abteilung oder zusammen mit unseren externen IT-Partnern sind wir für Sie da, um Sie dabei zu unterstützen, angemessene technische und organisatorische Massnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit zu definieren und zu implementieren.
Auch bei guter Datenschutz-Compliance und hoher Datensicherheit können Angriffe und andere Datensicherheitsverletzungen passieren. Auch in solchen brenzligen Situationen sind wir für Sie da und geben Antworten auf wichtige Fragen: Muss der Vorfall dem eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten gemeldet werden? Sind die betroffenen Personen zu informieren? Welche Gegenmassnahmen sollten umgesetzt werden?
Als Anwält:innen beraten wir Sie nicht nur, sondern wir setzen Ihre Forderungen vor Gericht durch oder wehren gegen Sie gerichtete Ansprüche ab.
Dazu gehören insbesondere folgende Tätigkeiten:
Gute Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsideen sind es wert, sie zu schützen und zu verteidigen. Dazu stellt die schweizerische Rechtsordnung eine Vielzahl von Mitteln bereit:
Haben Ihre Produkte oder Dienstleistungen einen Wiedererkennungswert, ist dies ein grosser Vorteil im wirtschaftlichen Wettbewerb. Eine eingetragene Marke (z.B. ein geschützter Name oder ein Logo) schützt Sie effektiv vor Nachahmern und sichert die Investitionen, die in den Aufbau Ihrer Unternehmensidentität geflossen sind. Wir unterstützen Sie in markenrechtlichen Angelegenheiten wie z.B.:
Als Schöpfer eines Werks (z.B. Texte, Musikstücke, Filme, Bilder, Fotografien, Computerspiele) haben Sie das alleinige Recht, zu bestimmen, wer dieses Werk verwenden oder verändern darf. Wir stehen Ihnen in urheberrechtlichen Angelegenheiten zur Seite, wie z.B.:
Das Designrecht eröffnet Ihnen die Möglichkeit, Ihre gestalterischen Werte vor Diebstahl, Imitation und Missbrauch zu schützen. Wir sind in designrechtlichen Angelegenheiten für Sie da, wie z.B.:
Zweck des Lauterkeitsrecht ist es, zu verhindern, dass ein starker Wettbewerb zu unfairen Praktiken der Marktteilnehmer führt. Wir unterstützen Sie bei Fragen zu wettbewerbsrelevanten Verhaltensweisen, Geschäftspraktiken oder Werbe- und Verkaufsmethoden, wie z.B.:
Lernen Sie unsere Spezialisten kennen.
Tobias Schwaller aus unserem Team beschäftigt sich schwerpunktmässig mit dem Datenschutz. Er war im Büro des Datenschutzbeauftragten des Kantons Basel-Stadt tätig und hat als praktizierender Anwalt KMU sowohl im Rahmen der Umsetzung der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung als auch der Vorgaben der DSGVO beraten. Er steht Ihnen jederzeit für Anfragen rund um das Thema Datenschutz zur Verfügung und begleitet Sie gerne auf dem Weg zu einer erfolgreichen Umsetzung der Datenschutzgesetzgebung durch Ihr KMU.
