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Wenn die Parteien sich gütlich und ohne Richter einigen wollen, können sie Einfluss auf die Verjährung nehmen. Wir erklären Ihnen wie. Zum Artikel
Unser aktueller Beitrag in der Gewerbezeitung „kmu news 09|20“ zur jederzeitigen Kündbarkeit des Auftrags „Ein Auftragsverhältnis ist jederzeit kündbar – immer“