+41 61 332 20 00 info@lexterna.ch

Kündigung kranker Mitarbeiter – Was gilt?

Wenn ein:e Arbeitnehmer:in krank wird, kann dies für beide Seiten eine Herausforderung darstellen. Es gilt nicht nur die Abwesenheit zu organisieren, sondern bei längerer Krankheit muss der/die Arbeitgeber:in entscheiden, ob und wie er/sie die Stelle weiter besetzt. Fällt der Entscheid für die Neuvergabe der Stelle, bedeutet dies oft die Entlassung des/der kranken Mitarbeitenden. Wir haben festgestellt, dass einige Arbeitgeber:innen unsicher sind, ob und wie sie einem:r krankgeschriebenen Mitarbeiter:in kündigen dürfen. Der nachfolgende Artikel soll einen Überblick darüber verschaffen.

Kündigung kranker Mitarbeiter

Verwandte Artikel

Änderungen des Gleichstellungsgesetzes (GlG)

Am 1. Juli 2020 treten die Änderungen des Gleichstellungsgesetzes (GlG) in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden eine Lohngleichheitsanalyse durchführen. Die wichtigsten Punkte haben wir […]

Mehr lesen

Morgenstund – neues Datenschutzgesetz

Lorenz Lauer und Fabie Spiess durften beim Gewerbeverband Basel-Stadt unlängst zum Thema neues Datenschutzrecht referieren. Ein Thema, dass die KMU spätestens ab 2023 stark interessieren dürfte.

Mehr lesen

WIR Bank Kampagne

Plakat das! Danke WIR Bank, dass wir Teil der Kampagne sein durften. Und ein kleines Video ist dabei auch noch heraus gekommen. Hier für unser Netzwerk zum kurz reinschauen.  

Mehr lesen