+41 61 332 20 00 info@lexterna.ch

Hypothekarischer Referenzzinssatz

Gemäss Mitteilung des Bundesamtes für Wohnungswesen vom 3. Dezember 2018 verbleibt der hypothekarische Referenzzinssatz beim Stand von 1,5 Prozent (BWO Medienmitteilung vom 03.12.2018).

Damit ergibt sich aus dem Referenzzinsatz weder für Vermieter noch für Mieter ein neuer Erhöhungs- oder Senkungsanspruch seit der letzten Bekanntgabe. Ausgenommen ist der Fall, dass der Mietzins in einem  Mietverhältnis heute noch nicht auf dem aktuellen Referenzzinssatz von 1,5 Prozent basiert. In diesem Fall würde ein Anspruch auf Anpassung bestehen.

Falls Sie mehr wissen möchten, nehmen Sie unerbindlich mit uns Kontakt auf.

Verwandte Artikel

Anspruch auf Mietzinssenkung

Durch verschiedene Medien haben Sie in den vergangenen Tage sicher mitbekommen, dass gemäss Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) seitdem 3. März 2020 neu ein hypothekarischer Referenzzinssatz von 1.25 Prozent gilt (BWO […]

Mehr lesen

Angepasstes Gleichstellungsrecht mit neuen Pflichten für Arbeitgebende

Am 1. Juli 2020 treten die Änderungen des Gleichstellungsgesetzes (GlG) in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden eine Lohngleichheitsanalyse durchführen. Die wichtigsten Punkte haben wir […]

Mehr lesen

Neue Mitarbeiterin – Nadja Burkhardt

Wir freuen uns, dass unser Team seit dem 1. April 2020 durch eine neue Mitarbeiterin bereichert wird: Mit MLaw Nadja Burkhardt konnten wir eine kompetente, erfahrene und hochmotivierte Rechtsanwältin gewinnen. […]

Mehr lesen