+41 61 332 20 00 info@lexterna.ch

Der kantonale Mindestlohn in Basel-Stadt

Per 1. Juli 2022 tritt im Kanton Basel-Stadt das Mindestlohngesetz in Kraft (siehe auch Link des Gewerbeverbands Basel). Dieses neue Gesetz sieht für Arbeitnehmer:innen einen Mindestlohn von CHF 21 pro Stunde brutto zzgl. gesetzlichen Ferienzuschlag vor. Unter die neue Regelung können je nach Fall auch Praktikanten und Arbeitnehmer auf Abruf fallen. Die Umsetzung in den Unternehmen wird kontrolliert werden durch das AWA (Amt für Wirtschaft und Arbeit) und bei Verstössen besteht eine Bussenandrohung bis CHF 30’000.

Wir empfehlen daher KMU, deren Arbeitnehmer üblicherweise in Basel-Stadt arbeiten, ihre Arbeitsverträge überprüfen und gegebenenfalls anpassen zu lassen.

 

Verwandte Artikel

Keine Beschlagnahmung!

Im Urteil 1B_333/2020 vom 22. Juni 2021 entschied das Bundesgericht, dass gestützt auf Art. 264 Abs. 1 lit. d StPO Korrespondenz und Unterlagen mit Anwälten, welche in einem Anwaltsregister gemäss […]

Mehr lesen

Pandemie und bestehende Verträge

Wie beeinflusst die Pandemie bestehende Verträge und was können wir aus Corona für neue Verträge lernen? Lesen Sie mehr in unserem Artikel.

Mehr lesen

„Wir halten uns fit für die Extra-Meile“

Was haben wir auf der Weihnachtskarte versprochen? „Wir halten uns fit für die Extra-Meile“ – hier der (erste) Beweis!

Mehr lesen